Dass Politiken sich nicht ändern lassen, Handelsverträge aber schon, scheint im Moment gerade die EU-Kommission zu merken.
Gemäss dem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation ILO gibt es weltweit 27,6 Millionen Zwangsarbeitende, die Hälfte davon im asiatischen Raum, China steht an der Spitze. Der Volksrepublik (VR) China wird vorgeworfen, in der Provinz Xinjiang Uiguren und andere muslimische Minderheiten in Arbeitslagern Zwangsarbeit verrichten zu lassen. Waren, die in Zusammenhang mit diesen Lagern stehen, sollen künftig nicht mehr in die EU exportiert werden.
Die Verordnung der EU-Kommission muss von Europaparlament und Ministerrat vorgelegt werden und wird mit Bestimmtheit die Beziehungen zur VR China belasten. Die Verordnung wird aber nicht nur die VR China, sondern auch andere Länder und die EU selber treffen, damit innerhalb der Mitgliedländer Menschen nicht als moderne Sklaven ausgebeutet werden. Dieser Zusatz ist wichtig, weil die Welthandelsorganisation ansonsten das Verbot der Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit als «wettbewerbsschädigend» darstellen würde.
Kritiker finden eine neue Verordnung unnötig und langwierig und befürworten eher eine Umkehr der Beweislast – so wie dies teilweise schon in einem ähnlichen Gesetz in den USA möglich ist, wie die «Süddeutsche Zeitung» am Mittwoch schreibt.
Der Klein Report findet es erstaunlich, dass ein so wichtiges Thema in der Schweiz bisher keine Rolle spielte.