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Montag
17.10.2022

Medien / Publizistik

Der Tweet links führte zur Sperre. Rechts die Freude von Roger Köppel, als er wieder zugelassen wurde...

Der Tweet links führte zur Sperre. Rechts die Freude von Roger Köppel, als er wieder zugelassen wurde...

Es ist wie ein Ritterschlag für einen Rechtspopulisten, wenn er für seine Kommentare von Twitter verbannt wird. Diese Ehre ist jetzt auch dem Nationalrat und «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel widerfahren.

Der Grund war sein Tweet «Jede grosse Liebe beginnt mit einem Nein der Frau», wie der «Blick» zu berichten wusste. Nun kann man diesen Kommentar wohlwollend auch dahingehend interpretieren, dass ein Mann für eine Frau kämpfen soll, wenn sie zum Beispiel seinen Antrag für eine Heirat zuerst einmal ablehnt.

In diesem Kontext hat die romantisch angehauchte Bemerkung allerdings nur provoziert. Und war wohl auch so gedacht, wenn man Köppels Taktiken kennt.

Entstanden ist sein Tweet im Rahmen der Debatte «Nein heisst nein»: Entwurf für ein modernes Sexualstrafrecht.

Köppel hat den Tweet im Juni abgesondert, rund um einen SRF-Beitrag zur Sexualstrafrechtsdebatte. Roger Köppel hat auf Twitter etwas mehr als 43’000 Follower. Darunter müssen einige Beschwerde eingereicht haben.

Nach entsprechenden Abklärungen ist Köppel am 9. Oktober vorübergehend von Twitter gesperrt worden, weil er gegen «die Twitter-Regeln gegen Hass schürendes Verhalten verstossen» hat, wie es heisst.

Kurz darauf musste Twitter die Sperre für Köppel wieder aufheben. Das wusste am Samstag die «Neue Zürcher Zeitung» zu berichten.

Der «Weltwoche»-Verleger selbst hat sich bereits zuvor am Freitag auf der Plattform mit einem Tweet zurückgemeldet, wo er die Möglichkeiten von Rede und Gegenrede bejubelt.

Obwohl es so gefordert war, hat Köppel den umstrittenen Tweet nicht gelöscht. Dazu wollte die NZZ wissen, wie das möglich sei. Die Antwort wusste Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Die Sperre sei nämlich «rechtswidrig».

Steinhöfel ist darauf spezialisiert, gegen solche Sperren vorzugehen. Zum Fall Köppel meinte er, man könne den Tweet zwar «geschmacklos» finden, aber das spiele bei der Meinungsfreiheit keine Rolle, denn: «Schlechter Geschmack ist nicht justiziabel.»