Content:

Freitag
13.02.2026

Medien / Publizistik

Hitzige Berichterstattung und Debatten über Transgeschlechtlichkeit bei jungen Menschen…   (Illustration: «Republik» Hélène Blanc)

Hitzige Berichterstattung und Debatten über Transgeschlechtlichkeit bei jungen Menschen… (Illustration: «Republik» Hélène Blanc)

«Der Skandal sind nicht die trans Kinder», sondern mittlerweile die Debatte über trans Jugendliche.

Das Online-Magazin «Republik» hat sich mit dem Verein AMQG/AUFG (Verein für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen) angelegt.

Im Artikel von Ronja Beck vom 15. Februar 2024 geht es um die Berichterstattung und die Debatte über Transgeschlechtlichkeit bei jungen Menschen. Beck stützte sich in Teilen auf einen Beitrag von SRF Investigativ, wonach die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Zürich (KJPP) Patientinnen und Patienten zu rasch diagnostiziert habe und diese zu medizinischen Schritten gedrängt worden seien.

Im zweiten Teil des Artikels stand der Verein im Fokus, der 2021 in Genf gegründet worden ist. In ihm sind Eltern vereint, die nach eigenen Angaben einen kritischen Blick auf die Transition bei Teenagern haben und gründlichere Abklärungen bei Geschlechtsinkongruenz im Jugendalter fordern.

«Im Sommer 2021 hätten die Vereinsgründerinnen zwei Genfer Ärzte bei den Behörden gemeldet, weil diese bei ihren Kindern angeblich vorschnell eine Genderdysphorie diagnostiziert hätten», wie der Presserat zum Sachverhalt schreibt. In den sozialen Netzwerken falle der Verein regelmässig mit transfeindlichen Beiträgen auf.

«Der Verein plädiere für ‚explorative Psychotherapien‘. Dabei handle es sich gemäss dem amerikanischen Online-Magazin ‚Slate‘ um nichts anderes als eine Konversionstherapie, die LGBTQ-Personen ‚heilen‘ soll», schreibt der Presserat weiter.

Autorin Ronja Beck vergleiche den Verein mit Gruppen in anderen Ländern, die das gleiche Muster hätten – eine von Pseudowissenschaft unterfütterte transphobe Agenda.

Darauf reichte der Verein AMQG/AUFG (Verein für einen angemessenen Umgang mit Fragen zum Geschlecht bei jungen Menschen) am 13. Mai 2024 beim Presserat eine Beschwerde ein und monierte, dass er zu den schweren Vorwürfen nicht angehört worden sei.

Der Artikel verletze seinen Ruf in gravierender Weise, indem er ihn als «dubiosen Elternverein» diffamiere und in die Nähe der Illegalität rücke. Zudem werde ihm unterstellt, er sei transfeindlich, verfolge eine «von Pseudowissenschaft unterfütterte transphobe Agenda» und befürworte Konversionstherapien, fasst der Presserat zusammen.

Letzteres sei «perfide», denn das Anliegen des Vereins sei keineswegs die «Umpolung von Homosexuellen» – mit der die Konversionstherapie primär in Verbindung gebracht werde – sondern die Zulassung einer «explorativen» Suche nach Ursachen des Unbehagens mit dem eigenen Körper und Geschlecht.

Der Presserat äusserte sich in seiner Stellungnahme nicht zur Frage, ob «explorative Therapie» gleich «Konversionstherapie» sei. Der Verein sehe seine Haltung als undifferenziert wiedergegeben, «er sieht im Vorwurf, Konversionstherapien zu befürworten, einen schweren Vorwurf», wie das Gremium schreibt.

Nach Erscheinen des «Republik»-Artikels hatte der Verein eine Gegendarstellung verlangt, woraufhin ihm die Redaktion die Hinzufügung eines kurzen Addendums vorschlug. Damit war der Verein nicht einverstanden, wie es heisst.

Bei der «Republik» sah man den Fall anders und wies die Beschwerde am 28. Februar 2025 zurück. Co-Chefredaktorin Bettina Hamilton-Irvine erklärte, «die monierten Passagen hätten den Ruf des Vereins nicht ‚schwerwiegend geschädigt‘».

Eine Rufschädigung sei nur möglich, wenn sich ein «beträchtliches Delta» zwischen dem Ruf vor und nach der Veröffentlichung ergebe.

Die «Republik» macht geltend, «es könne nichts Schaden nehmen, was ohnehin schon beschädigt sei und verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom Februar 2024». Demzufolge sei es nicht rufschädigend, jemanden mit einem Ausdruck zu beschreiben, der auf die Person zutreffe und ihren bereits bestehenden Ruf bestätige.

Der Verein exponiere sich «regelmässig, explizit und öffentlich mit transfeindlichen Aussagen», so Bettina Hamilton-Irvine. Die Aussagen des Artikels hätten diesen Ruf lediglich bestätigt und legt Beispiele aus den sozialen Medien und von der Website des Vereins vor. Da sei von Begriffen wie «Verstümmelung», «gesellschaftliche Ansteckung» und «Transgender-Wahnsinn» zu lesen.

Gemäss «Republik» handle es sich somit nicht um einen schweren Vorwurf, Richtlinie 3.8 sei nicht verletzt worden.

«Die Anhörung des Vereins hätte zweifellos dazu beitragen können, dessen Standpunkt präziser wiederzugeben – ohne die Kritik an dieser Therapiemethode zu unterschlagen. Für die Durchschnittsleserin ist es schwierig, die Haltung des Vereins diesbezüglich nachvollziehen zu können», schreibt der Presserat in seinen Erwägungen.

Der Presserat, der hier für den Klein Report etwas zu formalistisch vorgegangen ist, lässt die Frage zu, «ob eine Ausnahme von der Anhörungspflicht gemäss Richtlinie 3.9 (Anhörung – Ausnahmen) vorliegt».

Danach könne auf eine Anhörung verzichtet werden, wenn sich schwere Vorwürfe auf öffentlich zugängliche amtliche Quellen (z. B. Gerichtsurteile) stützen, wenn ein Vorwurf und die zugehörige Stellungnahme bereits früher öffentlich gemacht worden sind oder wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies rechtfertigt (Stellungnahme 15/2025).

All diese Ausnahmen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die berufsethischen Pflichten entfallen nicht, weil eine Organisation allenfalls umstritten sei.

Die «Republik» hat mit dem Beitrag «Der Skandal sind nicht die trans Kinder» die Ziffer 3 (Anhören bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.