Content:

Mittwoch
23.04.2014

Medien / Publizistik

Satirebuch: Wanderwege der Wanderhure

Satirebuch: Wanderwege der Wanderhure

Über Facebook lässt Voland & Quist seine Fans wissen: «Wow, 12 000 Euro sind seit heute geschafft! Ein ganz herzliches Dankeschön allen Unterstützern.» Grund zur Freude ist aber nicht primär das Geld. Vielmehr geht es darum, dass der Dresdner Verlag nun in der Lage ist, seinen Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf zu ziehen.

Hintergrund ist das Satirebuch «Die schönsten Wanderwege der Wanderhure» von Julius Fischer. Anhand von Kurzgeschichten, Essays und Glossen nimmt er die «Die Wanderhure»-Reihe des Autorenduos Iny Klocke und Elmar Wohlrath auf die Schippe.

«Wanderhure»-Herausgeber Droemer Knauer fand das gar nicht lustig - er sah durch den Titel des Satirebuches seine Eigentumsrechte verletzt und warf Voland & Quist unlautere Rufausbeutung seiner Bestseller-Reihe sowie Verwechslungsgefahr vor. Im März erwirkte Droemer Knauer beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, die Voland & Quist den Vertrieb des Satirebuchs unter diesem Titel untersagt. Als Begründung übernahm das Landgericht die Argumentation des Herausgebers Droemer Knauer.

Voland & Quist sieht in diesem Entscheid die Satire in Gefahr. Es gehe nicht an, dass Satire dort aufhöre müsse, wo Kommerz anfange. Dass das Landgericht das Eigentumsrecht höher bewerte als das Recht auf Kunstfreiheit, sei eine gefährliche Entwicklung, die sich negativ auf den Umgang mit Titeln und Kunstfreiheit in der Buchbranche auswirken könnte.

Für einen Weiterzug vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte der Verlag aber zu wenig Geld, weshalb er am 10. April ein Crowdfunding organisierte. Übers Internet waren alle Satirefans aufgerufen, Geld zu spenden. Als Gegenleistung durften sie ein kleines Dankeschön auswählen. Die meisten entschieden sich für das Buch «Die schönsten Wanderwege der Wanderhure», das laut Landgericht noch bis September vertrieben werden darf.

Ob das so bleibt, wird nun der Gang vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigen. Nur vier Tage nach Lancierung der Crowdfunding-Aktion kam das Geld für den Weiterzug zusammen.

Nächste Woche will Voland & Quist vor Gericht seine Berufung begründen. Sollte der Dresdner Verlag gewinnen und der Fall durch den Herausgeber Droemer Knauer nicht vor die nächste Instanz gezogen werden, erhält Voland & Quist die Prozesskosten zurück. Die 12 000 aus der Crowdfunding-Aktion sollen laut Verlag dann an das Kurt-Tucholsky-Museum in Rheinsberg gehen.