Das Walliser Kantonsgericht hat die Strafen gegen den Abtreibungsgegner und Winzer Dominique Giroud und elf Mitangeklagte verschärft.
Die Angeklagten wurden im Oktober 2000 im Zusammenhang mit einer Plakatkampagne gegen Abtreibung bereits vom Sittener Bezirksgericht wegen Beschimpfung und Sachbeschädigung zu Bussen zwischen 200 und 800 Franken und zu Entschädigungszahlungen von 3 500 Franken verurteilt.
Dagegen legten die Klägerinnen und auch die Verurteilten Rekurs ein. In zweiter Instanz wurde Giroud nun wegen übler Nachrede eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagen und 2 000 Franken Busse auferlegt. Die Mitangeklagten wurden der Komplizenschaft für schuldig befunden und zu je 1 000 Franken Busse verurteilt.
Zudem müssen die Verurteilten den Klägerinnen eine Genugtuung von insgesamt 18 000 Franken zahlen. Auch müssen die Klägerinnen nichts an die Verfahrenskosten beitragen.
Damit gab das Kantonsgericht den drei Walliser Politikerinnen Brigitte Hauser, Anne-Christine Bagnoud und Catherine Donnet recht, die das erstinstanzliche Urteil weitergezogen hatten.
Die Frauen waren im November 1997 von Giroud und den anderen Verurteilten auf Anti-Abtreibungsplakaten beleidigt worden. Der Anwalt der Abtreibungsgegner geht davon aus, dass auch das zweite Urteil weitergezogen wird.