Content:

Dienstag
04.09.2001

Medien / Publizistik

Sowohl Angeklagte wie Klägerinnen haben gegen das erstinstanzliche Urteil im Walliser Abtreibungsplakat-Prozess Berufung eingelegt.

Das Sittener Bezirksgericht hatte Dominique Giroud am 5. Oktober 2000 der üblen Beschimpfung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Wegen Gehilfenschaft wurden 11 weitere Personen zu Bussen zwischen 200 und 800 Franken verurteilt.

Die Klägerinnen Brigitte Hauser, Catherine Donnet und Anne-Christine Bagnoud beanstanden nun, dass sie wegen übler Nachrede geklagt hätten und verlangen, dass der Angeklagte Dominique Giroud auch deswegen verurteilt werden soll.

Ausserdem wehren sie sich dagegen, einen Teil der Gerichtskosten zu tragen. Jaques Allet, Verteidiger von Giroud, lobte hingegen die Ausgewogenheit des Urteils. Er hätte nicht die Absicht gehabt, dagegen Berufung einzulegen. Nun verlangt er aber doch den Freispruch seines Mandanten.

Auch die übrigen Verurteilten verlangen einen Freispruch. Zudem sollen die Klägerinnen alle Gerichtskosten übernehmen.

Im November 1997 hatte Dominique Giroud im Zusammenhang mit der Abtreibungsdebatte im Ober- und Unterwallis insgesamt 2000 Plakate aufgehängt. Darauf war ein blutiges Neugeborenes und daneben die Klägerinnen, alle drei Politikerinnen, abgebildet. Mit dem Text «Sie wollen eine Kultur des Todes in der Schweiz! Jede Zivilisation hat die Abfälle die sie verdient.» beleidigte Giroud die Frauen.