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Mittwoch
05.04.2017

TV / Radio

Ein Journalist von Radio Télévision Suisse (RTS) ist auf eine Lücke im Wahlsystem gestossen, die es ihm erlaubte, mehrfach abzustimmen. Dadurch hat er sich strafbar gemacht, urteilte das Bundesstrafgericht am Mittwoch in Bellinzona.

Nach seinem Umzug von Frankreich in die Schweiz erhielt der Journalist die Abstimmungsunterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 8. März 2015 gleich zwei Mal - einmal als Auslandschweizer und einmal als Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz.

Der anschliessende Versuch, mit den zwei unterschiedlichen Codes, die ihm zugestellt wurden, elektronisch abzustimmen, ist dem Journalisten tatsächlich geglückt. Daher berichtete RTS kurz darauf über den Fehler im Wahlsystem.

Rein juristisch betrachtet habe sich die Person mit der doppelten, gewollten Stimmabgabe dennoch strafbar gemacht. Das Verdikt lautet Wahlfälschung im Sinne von Art. 282 des Strafgesetzbuches.

Die Begehung dieser Straftat könne nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Journalist für einen Beitrag recherchierte: Die Begehung der Straftat sei für «mediale Recherchen nicht sachdienlich» gewesen, urteilte das Bundesstrafgericht. Die Verurteilung stehe deshalb «weder im Konflikt zu dessen Recht noch zum Recht des Publikums auf Information.»

Der Journalist, der mit einer bedingten Geldstrafe von zwei Tagessätzen à 200 Franken gebüsst wurde und zudem die Verfahrenskosten tragen muss, hat nun 30 Tage Zeit, um beim Bundesgericht eine Beschwerde einzulegen.