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Samstag
15.12.2012

Der Bundesrat hat die Gesuche von elf Kantonen für den Einsatz von Vote électronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013 bewilligt.

Mit seiner Entscheidung hat der Bundesrat die Gesuche aus den elf Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf gut­geheissen und somit rund 161 947 Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Stimme am 3. März 2013 per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5 100 000 Stimmberechtigten einem Anteil von 3,17 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder rund einem Drittel der gemäss Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11) maximal zugelassenen 10 Prozent.

Gemäss Art. 27a Abs. 2 VPR ist die elektronische Stimmabgabe nur zulässig, soweit sie in den dafür bestimmten Gebieten für alle Urnengänge desselben Abstimmungstags ermöglicht wird. Da im Kanton Solothurn am 3. März 2013 die Erneuerungswahlen für den Kantonsrat stattfinden und die organisa­torischen Voraussetzungen für den Einsatz von Vote électronique bei Wahlen im Kanton noch nicht gegeben sind, hat der Kanton Solothurn entschieden, einmalig auf einen Versuch mit Vote élec­tronique zu verzichten.

In neun Kantonen werden wie bis anhin ausschliesslich stimmberechtigte Auslandschweizer ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch rund 71 700 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit Vote électronique teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet maximal 25 000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Vote électronique an.