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Freitag
13.12.2013

IT / Telekom / Druck

Die Richtlinie der EU über die Vorratsdatenspeicherung ist «in vollem Umfang» unvereinbar mit der Charta der Grundrechte der EU. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des EU-Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Cruz Villalón, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Der Europäische Gerichtshof muss nun einen definitiven Entscheid zur Sache fällen. Ein Urteil aus Luxemburg wird erst in einigen Monaten erwartet.

In der EU müssen Telekommunikationsunternehmen nach der Richtlinie von 2006 Verbindungs- und Kontaktdaten bis zu zwei Jahre aufbewahren - auch ohne konkreten Verdacht. Die Vorratsdatenspeicherung soll der Aufklärung von Verbrechen dienen.

Laut Villalón sei die Speicherung von Daten zu diesem Zweck zwar legitim, nicht aber in der aktuellen Umsetzung. Der Zugang zu den sensiblen Daten sei in der Richtlinie kaum geregelt. Die Verwendung der Daten müsse an klare Regeln geknüpft sein, schreibt der Anwalt in seinem Gutachten. Ebenso sei die Zeit der Speicherung auf maximal ein Jahr zu begrenzen.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die Richtlinie nicht sofort auszusetzen, sondern den Gesetzgebern ausreichend Zeit einzuräumen, um die notwenigen Änderungen vorzunehmen.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatten die Organisation Digital Rights Ireland, die sich für Menschenrechte im digitalen Zeitalter einsetzt, die kärntnerische Landesregierung und österreichische Privatpersonen.