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Mittwoch
26.07.2023

Medien / Publizistik

«Wir sind uns wohl alle einig, dass Donald Trump niemals ohne Unterstützung des TV-Senders FOX US-Präsident geworden wäre», steht im Antrag einer AfD-Sektion. (Bild Screenshot KR)

«Wir sind uns wohl alle einig, dass Donald Trump niemals ohne Unterstützung des TV-Senders FOX US-Präsident geworden wäre», steht im Antrag einer AfD-Sektion. (Bild Screenshot KR)

Wenn sich die Alternative für Deutschland (AfD) am Freitag in Magdeburg zu ihrem Bundesparteitag trifft, soll laut Medienberichten auch über einen Antrag diskutiert werden, der die Gründung eines TV-Parteisenders verlangt. 

Den «Aufbau eines AfD-freundlichen TV-Senders» verlangt konkret der Antrag des Kreisverbands Kulmbach, wie aus dem «Antragsbuch» auf der Parteiwebsite hervorgeht. Und zwar soll es schnell gehen, der neue Sender soll noch vor der Bundestagswahl 2025 on air und kostenlos empfangbar sein.

«Wir sind uns wohl alle einig, dass Donald Trump niemals ohne Zustimmung und Unterstützung des TV-Senders Fox Präsident der Vereinigten Staaten geworden wäre», geht aus der parteiinternen Antragsbegründung weiter hervor. «Auch er und die Partei der Republikaner mussten sich hier gegen die Marktmacht der anderen überwiegend links-liberal ausgerichteten TV-Sender zur Wehr setzen.»

Doch der Feind sitzt nicht nur links, sondern auch in den eigenen Reihen der vom Verfassungsschutz in Teilen als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuften Partei. So schreiben die Antragsteller weiter: «Die Verachtung des Mediums TV, die stellenweise in der AfD zu spüren ist (Zitate: Habe kein TV-Gerät, zahle keine Gebühr, andere elektronische Medien sind wichtiger etc.) halten die Antragsteller für grundlegend falsch und kontraproduktiv. Das Medium TV macht Wahlsieger und Wahlverlierer.»

Ohne AfD-Fernsehen sei «unsere Zielsetzung, unser Land zu regieren», nur schwer erreichbar.

Wer in Deutschland einen neuen Sender starten will, braucht eine Rundfunklizenz. Diese muss man bei den Medienanstalten der Bundesländer, denen die Aufsicht über Radio und TV obliegt, beantragen.

Die Rechtslage dazu ist eigentlich klar: In Paragraf 53 des Medienstaatsvertrags heisst es, dass eine Zulassung nicht an juristische Personen des öffentlichen Rechts, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an «politische Parteien und Wählervereinigungen» erteilt wird.

«Fake News und Desinformation dürfen nicht zu sendefähigen Standards werden», liess der Deutsche Journalisten-Verband am Dienstag verlauten. «Einen Parteisender gleich welcher politischen Couleur brauchen wir nicht.»