Content:

Donnerstag
27.01.2011

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission eröffnet eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes in der Region Genf. Dem Sekretariat wurden einzelne Klauseln des Kooperationsvertrages zwischen den Services industriels de Genève und Swisscom im Rahmen eines sogenannten Widerspruchsverfahrens zur Überprüfung gemeldet. «Bei gewissen Klauseln können wettbewerbsrechtliche Bedenken nicht ausgeschlossen werden», heisst es in einer Mitteilung der eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko vom Donnerstag.

Mit dem Bau eines Mehrfasernetzes, das den Kooperationspartnern die vollständige Kontrolle über mindestens eine Glasfaser ermöglicht, wollen die Parteien die grundsätzliche Voraussetzung für Wettbewerb auf dem Glasfasernetz schaffen. Einzelne Klauseln der Kooperationsvereinbarung könnten allerdings gemäss einer ersten Beurteilung den angestrebten Wettbewerb zulasten der Endkunden nachhaltig beschränken oder sogar beseitigen. Anfang Januar dieses Jahres hat das Sekretariat bereits eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen eröffnet.

In den letzten Monaten hat das Sekretariat verschiedene Meldungen betreffend Kooperationen zwischen staatlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Swisscom erhalten. Die Wettbewerbsbehörden stellten weder den gemeinsamen Bau noch den Betrieb einer Glasfasernetzinfrastruktur grundsätzlich infrage, heisst es in der Meldung. «Kommen sie wie im vorliegenden Fall allerdings zum Schluss, dass bei einzelnen Klauseln wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, ist innerhalb einer Frist von fünf Monaten ein Verfahren zu eröffnen», so die Weko.