Obwohl die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, kippt das Genfer Verfassungsgericht die Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, in der die Genfer Stimmbevölkerung das Laizismus-Gesetz angenommen hatte.
Alle Medien berichteten im Vorfeld über das Gesetz uniform als «umstritten». Das Gesetz trennt Staat und Religion, definiert das Verbot für kantonale Angestellte, die bei ihrer Arbeit keine sichtbaren religiösen Symbole tragen sollen. Dieser Passus besteht auch vor dem Genfer Verfassungsgericht.
Doch das Verbot für Parlamentarier und Parlamentarierinnen, kein Kopftuch, Kippa oder Jesuskreuz zu tragen, hebt das Verfassungsgericht mit der Argumentation auf, dass das schweizerische Milizsystem Diversität zulasse und das Parlament keine Staatsrepräsentation sei.
Zur Erinnerung: Das Gesetz kam im April 2018 durch das Genfer Kantonsparlament zustande: Grüne, muslimische Verbände, feministische Gruppierungen sowie evangelikale Gruppen ergriffen das Referendum. Sie scheiterten jedoch an der Urne, dürfen jetzt, nach dem Verfassungsgerichtsentscheid in Genf wieder jubeln.
Der Kanton Genf ist schon seit über einem Jahrhundert der radikalste Kanton, wenn es um die Laizität geht. Schon 1907 wurde die Trennung zwischen Kirche und Staat beschlossen. Auch die Verfassung von 2012 liess die Genfer Laizität bestehen.
Die Überraschung, dass das Genfer Verfassungsgericht den religiösen, grünen, feministischen und evangelikalen Gruppen recht gegeben hat, ist in Genf beträchtlich und wird auch in den nächsten Wochen für Unruhen sorgen.
Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht und es ist noch nicht klar, ob es an eine höhere Instanz weitergezogen wird.