Die Wochenzeitung «Vigousse» hat sich eine Rüge vom Presserat eingehandelt. Sie hatte unter dem Titel «Verteidigung der Radierrechte» (Wortspiel mit «droit de l`homme» und «droit de gomme») über einen Walliser Politiker berichtet, der den Blog «Sortez de ma chambre» zur Löschung eines Beitrags aufgefordert hatte.
Der Blog hatte den Politiker als «dominikanischen Inquisitor» bezeichnet und als «Chef einer Walliser Jugendgruppierung von Christ-Roi, welche die Wiedereinsetzung eines Prinz-Bischofs im Wallis zum Ziel hat». Weiter beschrieb der Blog den Walliser als «Widerling» und «Ultra», der überzeugt sei, «dass Buchenwald ein Feriencamp gewesen sei». «Vigousse» führte allerdings nur die beiden erstgenannten Beschreibungen auf.
Der Politiker gelangte daraufhin an den Presserat und kritisierte, dass «Vigousse» ihn vor Erscheinen des Artikels nicht kontaktiert hatte und dass die schlimmsten Anschuldigungen des Blogs gar nicht erwähnt worden seien.
Der Presserat hält fest, dass «Vigousse» wesentliche Informationen unterschlagen habe. «Hätte das Blatt die schlimmsten Anschuldigungen erwähnt, hätten die Leser das Löschgesuch des Politikers besser verstanden», so das Fazit. Die Wochenzeitung habe deshalb gegen Ziffer 3 der «Erklärung der Rechte und Pflichten» verletzt.
Hingegen beurteilt der Presserat die veröffentlichten Elemente nicht als schwere Vorwürfe. Daher habe der Beschwerdeführer dazu nicht zwingend angehört warden müssen.