Im Kachelmann-Prozess hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft für den Schweizer Wettermoderator gefordert. Der Angeklagte habe sich einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht.
Aufgrund der «massiven Beeinträchtigungen» Kachelmanns wegen der Medienberichterstattung handle es sich aber um einen minderschweren Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Mittwoch zur Begründung. Andererseits sei für das Strafmass zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin «massive Todesangst» erlitten habe.
Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, so die Anklagevertreter. Es bestehe «kein vernünftiger Zweifel daran», dass sich die Tat so zugetragen habe, wie in der Anklage geschildert. Jörg Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe nach wie vor.
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