Content:

Dienstag
29.10.2002

Die Schweizer Börse SWX hat gegen die Westschweizer Publigroupe einen «Verweis mit Publikation» ausgesprochen. Grund der Rüge: Das Unternehmen habe die Pflicht zur sofortigen Information über kursrelevante Tatsachen verletzt, teilte die Schweizer Börse SWX am Dienstag mit. Konkret geht es um einen massiven Gewinneinbruch im ersten Halbjahr 2001, über den erst am für die Präsentation der Halbjahreszahlen vorgesehenen 4. September 2001 informiert wurde. Die späte Veröffentlichung sei erfolgt, obwohl die Konzernspitze bereits am 15. August über erste provisorische Zahlen und revidierte Gewinnaussichten verfügt habe und der Verwaltungsrat am 28. August 2001 die definitiven Zahlen zur Kenntnis genommen habe. Publigroupe musste einen Gewinn bekannt geben, der mit 8 Mio. Fr. um 93% unter dem der Vorjahresperiode lag. Der Betriebsgewinn war um 73% auf 10 Mio. Franken geschrumpft. Die Aktien verloren nach der Bekanntgabe der Zahlen deutlich an Wert, weil Publigroupe die Märkte überrascht hatte.

An einer Medienkonferenz im April 2001 hatte Generaldirektor Jean-Jacques Zaugg noch von «ausgezeichneten Aussichten» für das Gesamtjahr gesprochen. Zaugg hatte damals in Aussicht gestellt, dass sich das Betriebsergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2000 «deutlich verbessern» werde. Publigroupe hätte nach dem 28. August 2001 mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts nicht bis zu dem im Voraus bestimmten Publikationsdatum warten dürfen, schreibt die SWX: «Das Festhalten an einem bekannt gegebenen Datum für die Veröffentlichung stellt keinen Rechtfertigungsgrund für den Aufschub der Publikation von kursrelevanten Tatsachen dar.» Der «Verweis mit Publikation» sei die erste Sanktion gegen Publigroupe, sagte SWX-Sprecher Jürg von Arx auf Anfrage. Das Unternehmen habe gegen den Entscheid der SWX-Zulassungsstelle keine Beschwerde eingelegt und ihn damit definitiv akzeptiert.