Das Luzerner Verwaltungsgericht muss sich doch noch mit einer Beschwerde von vier Anwohnern gegen eine in Meggen geplante Mobilfunk-Antennenanlage befassen. Der Gemeinderat von Meggen hatte im Juli 2001 die Bau- und Ausnahmebewilligung für die GSM-Mobilfunk-Antennenanlage von Orange erteilt. Auf die Beschwerde von vier Anwohnern trat das Verwaltungsgericht im letzten März nicht ein mit der Begründung, dass die zu erwartende Strahlenbelastung auf den Liegenschaften der Betroffenen weniger als 10% des Anlagegrenzwertes betrage.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun gut geheissen, indem es eine besondere Betroffenheit bejahte, da die Beschwerdeführer in einem bestimmten Umkreis um die Anlage wohnen würden, in dem die Strahlung mehr als 10% des Anlagegrenzwertes betragen könne. Der Radius des Kreises wird dabei nach einer Formel berechnet, die das Bundesgericht 2002 aufgestellt hat. Im konkreten Fall würden die Liegenschaften der Betroffenen innerhalb des auf 311 Meter berechneten Radius liegen. Nun muss das Verwaltungsgericht neu entscheiden.
Montag
14.07.2003