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Donnerstag
07.12.2000

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Redaktors der «SonntagsZeitung» (SoZ) bestätigt. Er war von der Zürcher Justiz wegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente im Fall Jagmetti zu einer Busse verurteilt worden. Das Gericht hat die staatsrechtliche und die Nichtigkeitsbeschwerde des SoZ-Redaktors abgewiesen. Die «SonntagsZeitung» hatte im Januar 1997 Auszüge aus einem vertraulichen Papier veröffentlicht des damaligen Schweizer Botschafters Jagmetti in den USA. Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten Vokabulars unter Druck und trat zurück. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstattete daraufhin Anzeige. Im November 1998 verurteilte das Statthalteramt Zürich den Autor des Artikels zu einer Geldstrafe von 4000 Fr. Im Januar 1999 bestätigte das Bezirksgericht Zürich die Strafverfügung, reduzierte die Busse aber auf 800 Fr. Die SoZ habe die nationale Sicherheit und die Verhandlungsposition der Schweiz gefährdet, war die Begründung. Im Mai dieses Jahres bestätigte das Zürcher Obergericht das Urteil. Der Redaktor gelangte darauf ans Bundesgericht. Mit dem Gang vors Bundesgericht, solle geklärt werden, wo der Staat die Grenze für ein Eingreifen in die Pressefreiheit setzen darf, erklärte die «SonntagsZeitung» den Schritt. Nach ihrer Auffassung sei es nicht Aufgabe der Medien, als verlängerter Arm der Diplomatie zu funktionieren.