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Mittwoch
08.09.2010

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gesuche von nicht weniger als zwölf Kantonen genehmigt, im Rahmen der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2010 Versuche zu «Vote électronique» durchzuführen. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf. Damit kommen gegenüber der Volksabstimmung vom 26. September fünf neue Kantone hinzu, die ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglichen, wie die Bundeskanzlei aus Bern berichtete.

Im Weiteren handelt es sich bei der Abstimmung vom 28. November um den ersten Versuch von «Vote électronique» zu einer Volksinitiative mit Gegenentwurf. Die Kantone Zürich, Neuenburg und Genf werden am 28. November zum zwölften Mal (ZH), zum fünfzehnten Mal (NE) und zum neunten Mal (GE) einen Versuch mit elektronischer Stimmabgabe durchführen.

Mit der Genehmigung auf Antrag der Bundeskanzlei ermöglicht es der Bundesrat maximal 190 000 Stimmberechtigten, das entspricht 4,1 Prozent der schweizerischen Stimmbevölkerung, die Abstimmung elektronisch vorzunehmen.