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Mittwoch
13.05.2015

Medien / Publizistik

Wie weit können Journalisten bei versteckten Ton- und Bildaufnahmen gehen und was haben sie bei Amtsgeheimnisverletzung zu befürchten? Wie bei allen juristischen Problemen gibt es dazu nur eine richtige Antwort: «Es kommt darauf an», wie der Rechtskonsulent des Medieninstituts, André Clerc, an der Medienrechtstagung ausführte.

Vieles im Medienrecht sei nach wie vor ein Balanceakt, meinte Clerc, der die Tagung in der Zürcher Brasserie Lipp moderierte. Das bestätigten auch die Vorträge seiner juristischen Kolleginnen und Kollegen.

Rudolf Mayr von Baldegg, Rechtanwalt, der bekannterweise für das Schweizer Fernsehen arbeitet, hielt seinen Vortrag ohne die Unterstützung «farbiger Bilder», wie er sagte. Er stellte einige Fälle vor, in denen es um versteckte Ton- und Bildaufnahmen ging.

Mayr von Baldegg hob einen Fall besonders hervor, in dem die «Kassensturz»-Redaktion Versicherungsvertreter mit versteckter Kamera gefilmt hatte. Alle Schweizer Instanzen verurteilten dieses Vorgehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab den Journalisten dann allerdings recht. Ob er nach diesem Urteil Revision verlangt, wollte Mayr von Baldegg noch nicht sagen.

Mayr von Baldeggs Kollege, Rechtsanwalt Christoph Born, der bei der «NZZ am Sonntag» tätig ist - am Werktag macht es jemand anderes, wie er erklärte - sprach über den Amtgeheimnisartikel StGB 293. Sein Fazit: «Die Auslegung des Artikels ist unberechenbar». Zwar sollte es nur in Ausnahmefällen zu einer Verurteilung kommen, dennoch komme es vor Gericht immer wieder zu Überraschungen.

Aktuell habe die Rechtskommission des Parlaments über die Abschaffung des Artikels diskutiert. Eine Mehrheit habe sich für eine Änderung, jedoch nicht für eine Abschaffung ausgesprochen. Born hält die Abschaffung deshalb für unwahrscheinlich.

Ursina Wey, Geschäftsführerin des Schweizer Presserats, hatte ihr Thema Satire und Fairness über Bord geworfen, um den Mahnfinger gegen die Einschränkung der Gerichtsberichterstattung zu erheben.

«Der Presserat hat dieses Thema aufgegriffen, weil sich Gerichtberichterstatter beklagt haben. Es sei immer schwieriger, an gewisse Informationen zu gelangen», so Wey. Der Pressrat habe deshalb am Donnerstag eine Stellungnahme verabschiedet, die bald veröffentlicht werde. «Journalisten müssen in der Berichterstattung über Gerichtsfälle möglichst einfachen Zugang zu allen Informationen haben», so das Hauptanliegen dieses Papiers.

Nach einer Kaffeepause sprach Rechtsanwalt und Uniprofessor Urs Saxer über das Aufsichtsverfahren des Verbands Schweizer Medien gegen die Post. Martin Spycher, Head of Innovation Multimedia, und Michael Schweizer, Leiter Rechtdienst SRG, stellten HbbTV vor und versuchten zu erklären, wie der Teletext-Nachfolger wirklich funktioniert.

Nach einem Stehlunch in der Sternwarte, der bei über 50 Teilnehmenden und nur einem Lift logistisch nicht einfach war, standen dann die Buzzwords des neuen Medienzeitalters im Vordergrund: Hanspeter Kellermüller, Leiter Generalsekretariat der NZZ-Mediengruppe, sprach über Big Data als «Wegweiser im Datendschungel». Rechtsanwalt Markus Prazeller referierte über die rechtlichen Fallstricke, welche die Integration Facebook, Twitter und Co. in Newsplattformen zur Folge haben könnten.