In der unendlichen Geschichte zu den TV-Quoten könnte bald ein Kapitel abgeschlossen werden. Die Vernehmlassung zur superprovisorischen Verfügung, die von 3 Plus erwirkt worden war, ist zu Ende. Die Stellungnahmen liegen nun vor. Das letzte Fristerstreckungsgesuch ist am 10. Juni ausgelaufen, bestätigte das Nidwaldner Gericht gegenüber dem Klein Report.
«Die Aktenlage ist sehr umfangreich», sagte der Nidwaldner Obergerichtspräsident Albert Müller am Dienstag gegenüber dem Klein Report. «Nach einlässlichem Studium und Prüfung wird das weitere Verfahrensvorgehen festgelegt werden.» Das Gericht wollte allerdings keine verbindliche Aussage machen, bis wann bestenfalls entschieden werden könnte, ob das Superprovisorium Bestand haben oder aufgehoben wird.
Das Geplänkel vor dem Nidwaldner Gericht ist nur eines von vielen Kapiteln, das sich enorm in die Länge zieht. Doch bei der superprovisorischen Massnahme erstaunt dies doch. Denn im Artikel 265 der Schweizerischen Zivilprozessordnung heisst es: «Mit der Anordnung lädt das Gericht die Parteien zu einer Verhandlung vor, die unverzüglich stattzufinden hat, oder setzt der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Nach Anhörung der Gegenpartei entscheidet das Gericht unverzüglich über das Gesuch.» Unter «unverzüglich» dürften sich viele, die die Entwicklungen rund um die neuen TV-Zahlen verfolgen, etwas anderes vorstellen.
Zu den Verzögerungen trugen mehrere Parteien, die ins Verfahren involviert sind, bei. Und das sind einige. Die 3 Plus Group AG steht als Gesuchstellerin gleich acht Parteien gegenüber. Neben den Gesuchsgegnern, der Mediapulse AG für Medienforschung, der Mediapulse Stiftung für Medienforschung und der Publica Data AG, sind als Dritte auch die Schweizerische Radio‐ und Fernsehgesellschaft, die Publisuisse SA, die AZ TV Productions AG, die Goldbach Media (Switzerland) AG und die Belcom AG involviert.
Der Antrag auf Erlass einer superprovisorischen Massnahme war von 3 Plus bereits am 27. März 2013 gestellt und vom Gericht noch am selben Tag bestätigt worden. Dann aber folgte neben einer Änderung des Massnahmengesuchs und einer Noveneingabe von 3 Plus eine Fristerstreckung um die andere. Erst liessen die Beklagten zur Abgabe einer Vernehmlassung Fristerstreckungsgesuche einreichen, dann wurde das Verfahren im Einvernehmen aller Verfahrensbeteiligten auf deren Gesuch hin kurzfristig sistiert und es folgte erneut eine Fristerstreckung, die von allen Parteien ausging.
Nachdem am 22. April 2013 die superprovisorische Massnahme erneuert und auf Dritte ausgedehnt worden war, folgte erneut ein Fristerstreckungsgesuch von den Gesuchsgegnern, das vom Gericht akzeptiert wurde. Zwischenzeitlich waren Noven wie die Verfügung des Uvek vom 23. Mai und die Stellungnahme des Kantar-CEO geltend gemacht worden.
Damit sind nun schon mehr als zwei Monate seit dem ersten Erlass vergangen. «Dass ein auf Antrag umgehend (und ohne Anhören der Gegenparteien) erlassenes Superprovisorium hinsichtlich seines weiteren Bestandes oder dessen Aufhebung erst nach so langer Zeit geprüft werden kann, ist eher aussergewöhnlich», meinte Albert Müller gegenüber dem Klein Report.
Doch das Trauerspiel um die TV-Quoten wird wohl auch mit einem Entscheid in Nidwalden kein Ende finden. In der 101-seitigen Stellungnahme von Mediapulse zum Massnahmegesuch von 3 Plus wird dem Entscheid schon vorweg wenig Relevanz zugemessen. Die Rechtsanwälte von WalderWyss beziehen sich dabei in erster Linie auf das Gutachten des Uvek.
«Mit der Verfügung des Uvek ist dem vorliegenden zu beurteilenden Massnahmeverfahren die Grundlage entzogen», heisst es in der Stellungnahme. Es bestehe kein Grund, die Publikation der damit generierten Daten wegen der von einem Marktteilnehmer (3 Plus) angemeldeten Kritik zu unterbinden. Das Verfahren in Nidwalden wird aber dennoch geführt, die unendliche Geschichte geht weiter. Zu hoffen bleibt, dass die TV-Zahlen nicht wie in Michael Endes Kinderbuch ganz im Nichts veschwinden.
Mehr zum TV-Quotendebakel: Am 10.6.2013: Telesuisse will für neue Erhebungsmethoden Unterstützung von Mediapulse
Am 10.4.2013: Mediapulse reagiert auf superprovisorische Verfügung
24.5.2013: 3 Plus prüft Weiterzug des Uvek-Entscheids ans Bundesverwaltungsgericht