Das Hin und Her über die Informationspolitik im sogenannten Jahrhundertpostraub von 1997 geht weiter: Wegen Verleumdung soll eine ehemalige Angestellte der Zürcher Staatsanwaltschaft für drei Monate ins Gefängnis. Sie hatte zwei Staatanwälte illegaler Machenschaften bezichtigt und die Vorwürfe publik gemacht. Es ging um Informationen über Tatverdächtige, welche die Angestellte einem Journalisten auf dessen Anfrage zur Verfügung stellte. Wegen Amtsgeheimnisverletzung ist sie dafür bereits zu 500 Franken Busse verurteilt worden. Eingie Monate später hat die mittlerweile entlassene Frau in einer Zeitschrift öffentlich erklärt, Staatsanwalt Pius Schmid habe ihr damals ausdrücklich die Ermächtigung erteilt, dem Journalisten die Angaben zu liefern. Gleichzeitig habe ihr der damals erste Staatsanwalt Marcel Bertschi mit fristloser Entlassung gedroht, falls sie etwas ausplaudere. Auf diese Veröffentlichung hin reagierten die beiden Staatsanwälte mit einer Klage wegen Verleumdung und forderten drei Monate Gefängnis. Der Rechtsvertreter der Angeklagten verlangte am Dienstag vor dem Bezirksgericht einen Freispruch für seine Mandantin. Es handle sich nicht um Verleumdung sondern um einen ausgewachsenen Justizskandal.
Dienstag
22.01.2002