Die seit Jahren stockenden Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind neu aufgenommen worden: Die Verhandlungsdelegationen, bestehend aus Vertretern des Verbands Schweizer Medien (VSM), des Tessiner Verlegerverbands Stampa Svizzera, der Gewerkschaft Syndicom und des Journalistenverbands Impressum, haben sich einander wieder angenähert.
Seit dem 31. Juli 2004 stehen die Deutschschweiz und das Tessin formell ohne Medien-GAV da. Damals hatten die Verleger den Vertrag mit den Arbeitnehmervertretern nämlich gekündigt. Während für die Romandie danach ein neuer GAV abgeschlossen werden konnte, stockten die Verhandlungen mit dem VSM und der Stampa Svizzera.
Zuletzt wurden die Gespräche gänzlich auf Eis gelegt, weil der Verlegerverband nicht mit Impressum verhandeln wollte, solange der Journalistenverband auch noch Mitglied im VSM ist. Dieses Hindernis wurde in diesem Jahr beseitigt, wie VSM-Geschäftsführer Andreas Häuptli dem Klein Report bestätigte: «Ja, Impressum ist per Ende Juni aus dem Verband ausgetreten.»
Am Montag wurde nun erstmals wieder verhandelt: Dabei einigten sich VSM, Stampa Svizzera, Syndicom und Impressum auf eine grundsätzliche Arbeitsweise für einen neuen GAV, der frühestens ab Januar 2019 in Kraft treten soll. Dafür wurden bis im Juni 2018 insgesamt sieben Sitzungsdaten angesetzt.
«Die erste Verhandlungsrunde war ein guter Auftakt für ernsthafte Verhandlungen», resümiert Stephanie Vonarburg, Zentralsekretariat Syndicom, gegenüber dem Klein Report. Obwohl die Positionen immer noch sehr unterschiedlich seien, bestehe gemäss Vonarburg eine grundsätzliche Bereitschaft, sich mit den gerechtfertigten Anliegen der anderen Seite auseinanderzusetzen – «eine wichtige Ausgangslage für zielführende Verhandlungen.»
Die Verleger und die Arbeitnehmervertreter hätten sich dabei auf eine «umgekehrte Verhandlungsweise» geeinigt: Primär sollen demnach nicht Differenzen betont, sondern es soll stattdessen ausgelotet werden, wo es gemeinsame Interessen gibt. Ein neuer GAV sei nämlich auch im Interesse der Verleger, sagt Vonarburg: «Er bringt Rechtssicherheit für alle, zufriedene Medienschaffende, weniger Brain-Drain durch Branchenwechsel und nicht zuletzt gleich lange Spiesse unter den Arbeitgebern.»
Die Verhandlungsinhalte wurden zudem auf acht Themenblöcke aufgeteilt. Fragen nach publizistischen Werten (Unabhängigkeit der Redaktion), Aus- und Weiterbildung, Löhnen, Arbeitszeiten oder einem Rechtsbeistand bei Klagen gegen Medienschaffende sollen so in getrennten Blöcken verhandelt werden.
Die Idee der Aufteilung: Wenn die Verhandlungen zu einem Thema ins Stocken geraten, soll stattdessen über das nächste Thema diskutiert werden.
Zu den drängendsten Problemen gehört aus Sicht von Syndicom und Impressum nach wie vor die Lohnfrage. «Insbesondere die Honorare für freie Mitarbeitende, junge Journalisten und Quereinsteiger müssen nach der langen Zeit ohne GAV intensiv verhandelt werden», sagt Stephanie Vonarburg.
Mit dem GAV der Westschweizer Medien besteht aus Sicht der Arbeitnehmer bereits ein valabler Referenzpunkt für die Verhandlungen. Die VSM-Mitglieder haben hingegen an der Jahresversammlung 2016 einen eigenen Vorschlag für einen neuen GAV verabschiedet: «Dieser ist die verbindliche Vorlage für die Verhandlungen», sagt Andreas Häuptli.