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Freitag
16.09.2011

Medien / Publizistik

An der Mitgliederversammlung des Verbandes Schweizer Medien haben die Verbandsmitglieder einer Anpassung des Beitrags- und Stimmrechtsreglements zugestimmt. Damit vollzieht der Verband, was im letzten Jahr mit der Statutenänderung aufgegleist wurde, nämlich dass nicht mehr die Auflagenzahl die Grundlage für den Beitrag darstellt.

Stattdessen kennt das Beitragsreglement neu Umsatzkategorien. Der Umsatz eines Verlags wird künftig massgebend sein, in welche Beitragskategorie das jeweilige Medienhaus gehört. Damit kommt der Verlegerverband elektronischen Medien finanziell entgegen, welche Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet haben.

«Grundsätzlich lassen die Statuten eine Aufnahme elektronischer Medien schon heute zu, die Frage der Erhebung des Mitgliedsbeitrags war nur nicht den potenziellen elektronischen Mitgliedern angepasst», erklärte Urs F. Meyer, Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Medien, am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. Mit dem in Flims gefällten Entscheid sei auch diese Frage ab dem Mitgliedsjahr 2012 gelöst.

Auf die Frage, warum sich der Verband dazu entschlossen hat, elektronische Medien aufzunehmen, antwortete Meyer: «Dieser Entscheid der Mitgliederversammlung 2010 basierte auf der Überlegung, dass auch die Interessen der elektronischen Medien durch die Arbeit der Departemente und der Geschäftsstelle abgedeckt werden können.» Zudem gebe es vermehrt publizistisch tätige private elektronische Medien, die von den Dienstleistungen des Verbandes profitieren möchten.