Der Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) und der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) legen die Verhandlungen über einen neuen Musterverlagsvertrag auf Eis: Nach über zwei Jahren des Verhandelns konnte man sich nicht auf eine gemeinsame Mindestbasis einigen.
«Der aktuelle Musterverlagsvertrag ist aus dem Jahr 1998. Inzwischen ist viel passiert, was im alten Vertrag nicht inkludiert wurde», erklärt AdS-Geschäftsführerin Nicole Pfister Fetz dem Klein Report die Gründe, weshalb über einen neuen Mustervertrag verhandelt wurde. Dabei spricht Pfister Fetz die neuen technologischen Möglichkeiten sowie die veränderten Produktionsprozesse und Verbreitungsmodelle an, die eine Aktualisierung des bestehenden Vertrages erfordern.
So hat etwa die Möglichkeit, E-Books zu produzieren, auch Folgen auf den Vertrag zwischen Autoren und Verlegern. Im Mustervertrag von 1998 fehlen Regelungen darüber allerdings noch gänzlich. Ein solcher Mustervertrag ist zwar rechtlich unverbindlich. Gleichzeitig ist er aber auch ein «wichtiges Hilfsmittel, eine gemeinsame Mindestbasis und ein Anhaltspunkt für AutorInnen und Verleger», wie Pfister Fetz erklärt.
Daher bedauern Geschäftsführerin Nicole Pfister Fetz und der AdS den Abbruch der Verhandlungen in der Deutschschweiz umso mehr. «Die Vorstellungen lagen so weit auseinander, dass keine Einigung erzielt werden konnte», so Pfister Fetz. Über die Gründe im Detail haben die beiden Verbände Stillschweigen vereinbart, weshalb die Geschäftsführerin nicht auf einzelne Punkte, die ausschlaggebend waren, eingehen kann.
Da die Verhandlungen über einen neuen Musterverlagsvertrag abgebrochen wurden, empfiehlt der AdS den Autorinnen und Autoren in der Deutschschweiz, bis auf Weiteres den 1998 entwickelten Vertrag zu Rate zu ziehen, der in absehbarer Zeit mit aktualisierenden Kommentaren verbunden wird. «Es ist wohl nicht ganz ausgeschlossen, dass irgendwann wieder Verhandlungen geführt werden», sagt Pfister Fetz schliesslich zum Klein Report.