Das Handelsgericht Wien hat gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 auf Antrag von Telekom Austria eine einstweilige Verfügung erlassen. Grund der Verfügung seien die TV-Spots von Tele2, schreibt der Branchendienst «Horizont». In den Spots stelle Tele2 einen direkten Tarifvergleich mit dem TikTak Privat Tarif der Telekom Austria an mit der Bemerkung, dass das Telekom Austria-Produkt «um 50 Prozent teurer» sei als das Tele2-Produkt. Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass Tele2 mit diesen TV-Spots gegen das Wettbewerbsrecht verstösse und hat das Unternehmen aufgefordert, «eine solche irreführende Gegenüberstellung von Tarifen» zu unterlassen.
Dienstag
09.07.2002