Im Rechtsstreit zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und einem britischen Boulevard-Blatt hat das Hamburger Landgericht klargestellt, dass seine Einstweilige Verfügung nur für Deutschland gilt. Das Gericht hatte der Zeitung «Mail on Sunday» mehrere Behauptungen über das Privatleben des Kanzlers untersagt und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro angedroht. Eine Gerichtssprecherin erläuterte dazu am Montag, mit der Einstweiligen Verfügung sei es der Zeitung verboten worden, ihre Behauptungen über eine angebliche Affäre des Kanzlers «in Deutschland zu veröffentlichen und zu verbreiten oder behaupten, veröffentlichen und verbreiten zu lassen». Die Verfügung erstrecke sich somit auf das Berichterstattungsgebiet Deutschland, erklärte die Sprecherin. Wenn die «Mail on Sunday» hier vertrieben werde, müsse sie sich an die Auflagen halten. Das britische Blatt hatte am Sonntag dem deutschen Gericht jede Zuständigkeit für Berichterstattung in Grossbritannien abgesprochen und darauf hingewiesen, dass lediglich die Wiederholung seiner Behauptungen in Deutschland verboten worden sei. In diesem Zusammenhang erklärte die Zeitung auch, dass sie ihre Darstellung ohnehin nicht in Deutschland veröffentlicht habe. Mehr über die «Affäre Schröder» im Archiv
Montag
20.01.2003