Wegen seiner Russlandkontakte steht Altkanzler Gerhard Schröder schon länger heftig in der Kritik. Neben einem Ausschluss aus der SPD soll er auch auf einen Teil seiner Sonderprivilegien als ehemaliger Kanzler verzichten.
Wie in verschiedenen Medien in Deutschland durchgesickert ist, will Schröder diesen Entscheid des Haushaltsausschusses «nicht hinnehmen».
In einem Brief seines Anwaltes heisst es, der Altkanzler habe «aus den Medien erfahren», dass sein Büro ruhen soll. Das sei verfassungswidrig.
Der Anwalt fordert deshalb, seinem Mandanten einen «prüffähigen – und damit rechtsmittelfähigen Bescheid» zuzustellen. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur dpa vor.
Auch werde nicht näher begründet, dass Schröder seit seinem Abtreten als Kanzler keine «fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt» mehr wahrnehme.
Eine gerichtliche Klärung stehe trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen «Hetzjagd» nicht «an vorderster Front». Der Anwalt würde sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung «auf Augenhöhe» erreichen zu können.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzlerbüros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400’000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Ein Ruhegehalt und Personenschutz soll der frühere Kanzler und ehemalige Ringier-Berater aber gemäss dem Ausschuss weiterhin bezahlt bekommen.
Was die SPD betrifft, hat Schröder verlauten lassen, dass er auch bei einem erzwungenen Ausscheiden aus der Partei weiter die SPD wählen will.