Einen Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Telefondaten haben Gegner am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Dies sei im Namen von zunächst acht Kritikern geschehen, sagte Rechtsanwalt Meinhard Starostik. «Dahinter stehen aber rund 30 000 Gegner, die mir ihre Vollmacht gegeben haben.» Die Gegner beantragen in der Beschwerdeschrift auch, die Datensammlung wegen «offensichtlicher Verfassungswidrigkeit» durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Er gehe davon aus, dass das Gericht in den nächsten Wochen darüber entscheide und der Eilantrag Erfolg haben werde, sagte der Rechtsanwalt.
Initiiert hatte die Verfassungsbeschwerde der «Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung». Er kritisierte, dass durch das Gesetz «massive Kommunikationsstörungen» zu befürchten seien. Der Bundestag hatte im November gegen den heftigen Widerstand der Opposition die Vorratsspeicherung von Telefondaten beschlossen. Ab 2008 soll zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus protokolliert werden können, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Mobiltelefon oder E-Mail Kontakt hatte. Beim Handy wird auch der Standort gespeichert. Für eine Abfrage der Daten bei den Telekommunikationsunternehmen ist jedoch eine richterliche Genehmigung nötig. Ausgenommen sind einige Berufsgruppen wie Strafverteidiger und Geistliche. Die Ausnahme gilt nicht für Ärzte und Journalisten, wird von ihnen aber beansprucht.
Montag
31.12.2007