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Dienstag
23.12.2025

Medien / Publizistik

DieZurcherStaatsanwaltschafthatVerfahrengegenInsideparaeplatzeingestelltberichtetKleinReport

«Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den verantwortlichen Journalisten des Portals ‚Inside Paradeplatz‘ wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung mit Datum vom 8. Dezember 2025 eingestellt.»

Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Dienstag mit. Der journalistische Quellenschutz stünde in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen.

Gestützt auf die Strafanzeige eines Betroffenen eröffnete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich Ende 2019 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses.

Im Juni 2025 kam es auf der Redaktion von Wirtschaftsjournalist Lukas Hässig an der Giessereistrasse 5 in Zürich und an seiner Privatadresse zu einer aufsehenerregenden Razzia. PCs, Telefon sowie Dokumente wurden sichergestellt.

Danach verbot aber das Zürcher Zwangsmassnahmengericht der Staatsanwaltschaft, das in der Causa Pierin Vincenz beschlagnahmte Material auszuwerten.

Auslöser war ein Urteil des Obergerichts, das Beat Stocker recht gegeben hatte. Stocker, der 2020 zusammen mit Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz von der Zürcher Staatsanwaltschaft angeklagt worden war, hatte eine Verletzung seiner Privatsphäre durch das Portal von Lukas Hässig geltend gemacht.

Die Anklage geschah nach fast dreijährigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den umstrittenen Geschäften bei Raiffeisen und Aduno.

Was war geschehen: «Die Staatsanwaltschaft sistierte das Verfahren, nachdem die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte und keine weiterführenden, erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze bestanden», schreibt die Oberstaatsanwaltschaft zum Ablauf. «Gegen diese Sistierung erhob eine Verfahrenspartei Beschwerde beim Obergericht, welches die Beschwerde guthiess. Auch die Ermittlungen im wiederaufgenommenen Verfahren blieben ergebnislos, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter anderem mit dem Hinweis auf den journalistischen Quellenschutz im Herbst 2023 ein zweites Mal sistierte.»

Und wieder erhob eine Verfahrenspartei Beschwerde beim Obergericht. Das gab dem Beschwerdeführer Recht und wies die Staatsanwaltschaft an, gegen den Journalisten ein Strafverfahren zu eröffnen. Dabei seien namentlich auch Zwangsmassnahmen zur Beweiserhebung in Betracht zu ziehen, schreibt das Obergericht dazu.

Gestützt auf diesen obergerichtlichen Beschluss eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen den beschuldigten Journalisten und führte im Juni die Razzia durch. Der Anwalt von Lukas Hässig verlangte umgehend die Siegelung sämtlicher sichergestellten Unterlagen und Daten unter Berufung auf den journalistischen Quellenschutz.

Das durch die Staatsanwaltschaft im Entsiegelungsverfahren angerufene Zwangsmassnahmengericht Zürich wies mit Beschluss vom 2. Juli 2025 das Gesuch auf Entsiegelung ab, teilte die Oberstaatsanwaltschaft weiter mit. «Es begründete den Entscheid damit, dass kein genügender Anfangsverdacht gegen den beschuldigten Journalisten vorliege und der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage.»

Damit kam das Zwangsmassnahmengericht im Wesentlichen zum gleichen Schluss wie schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Sistierungsverfügung vom Herbst 2023.

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nun ein. Die Einstellung ist zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.