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Donnerstag
21.08.2003

Der Oberauditor der Armee, Dieter Weber, hat ein Verfahren gegen den Chefredaktor des «SonntagsBlicks», Martin Hofer, wegen des Verdachts auf Verletzung militärischer Geheimnisse eröffnet. Dies teilte das Oberauditorat am Donnerstag mit. Weber hat eine vorläufige Beweisaufnahme gegen den Chefredaktor und zwei Redaktoren des «SonntagsBlicks» angeordnet. Die Journalisten werden verdächtigt, militärische Geheimnisse veröffentlicht zu haben.

Am 6. Juli hatte der «SonntagsBlick» Bilder und Informationen über eine unterirdische Anlage der Luftwaffe in Buochs veröffentlicht. Diese klassifizierte Anlage unterliegt der militärischen Geheimhaltung. Das militägerichtliche Verfahren soll den Sachverhalt klären und Beweismittel beschaffen. Es wird vom Untersuchungsrichter des Divisionsgerichts 6 geleitet. Dieser wird dem Oberauditor Antrag stellen, ob eine Voruntersuchung einzuleiten, die Sache disziplinarisch zu erledigen oder das Verfahren einzustellen sei. Die Verletzung militärischer Geheimnisse wird gemäss Militärstrafgesetz mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, Gefängnis oder Busse bestraft. In leichten Fällen ist eine disziplinarische Bestrafung möglich. Siehe auch «SonntagsBlick»: Klage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses