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Donnerstag
03.08.2017

Medien / Publizistik

Keine objektiven Beweise gegen Diekmann

Keine objektiven Beweise gegen Diekmann

Eine Angestellte von Axel Springer hatte dem ehemaligen Chefredaktor der «Bild»-Zeitung vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben. Nun wurde das Ermittlungsverfahren mangels «hinreichenden Tatverdachts» nach fast zehn Monaten eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte.

So habe sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen kein Sachverhalt feststellen lassen, der «Grundlage einer Anklageerhebung sein könnte», so die Justizbehörde weiter.

Es stehe Aussage gegen Aussage, wobei die «Einlassung des Beschuldigten nicht weniger wahrscheinlich ist, als die Angaben der Zeugin es sind», so die Staatsanwaltschaft im O-Ton. Objektive Beweismittel, welche die Einlassung von Diekmann widerlegen oder die Bekundungen der Zeugin belegen könnten, seien nicht vorhanden.

Erst Ende Dezember 2016 wurde bekannt, dass Kai Diekmann Axel Springer nach mehr als 30 Jahren verlässt. Damals wurde gemunkelt, dass sein abrupter Abschied beim deutschen Verlag auch mit der Klage gegen ihn zusammenhängt.