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Mittwoch
11.12.2002

Die Vereinbarung zwischen den Schweizer Zigaretten-Fabrikanten und der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist auf Anfang 2003 verschärft worden. Bereits vor Jahren habe die Tabakindustrie gewisse Selbstbeschränkungen in der Kommunikation und im Marketing beschlossen. Sie wurden 1992 in einer Vereinbarung mit der Lauterkeitskommission festgehalten. Nachdem diese Massnahmen noch nicht genügend gegriffen haben, sind die Regeln weiter verschärft worden, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Im Vordergrund der neuen Formulierungen stünden drei Themenkreise: Die Verschärfung der freiwilligen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Warnaufschrift, eine strengere Auslegung bei der Kommunikation mit dem Zielpublikum und eine klarere Regelung bei Publikationen in Zeitschriften.

Konkret heisst das: Jede Werbung muss mit der offiziellen Warnaufschrift versehen sein (in 10% der Werbefläche und in drei Landessprachen). Zigaretten dürfen nur noch in geschlossenen Lokalen abgegeben werden, wo normalerweise nur Erwachsene verkehren. Und Zigarettenwerbung darf nur noch in Zeitschriften publiziert werden, die einen Anteil von 80% an erwachsenen Lesern aufweisen. Ausserdem dürfen Plakate nur noch im Umkreis von mindestens 100 m von einer vorwiegend von Jugendlichen besuchten Schule platziert werden. Siehe auch Werbeverbot für «leicht» und «mild» auf Zigarettenschachteln
, «Tabak tötet»