Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat mit einem Schreiben dem neuen «Hauptstadt-Magazin» in Zürich verboten, das Logo das Kantons zu verwenden. «Wir wurden auf Ihr neues Produkt `Hauptstadt-Magazin` aufmerksam gemacht. Im Titel verwenden Sie das den obersten Behörden des Kantons vorbehaltene Logo (Wappen mit Doppellöwe). Sie erwecken damit unzulässigerweise den Anschein, es handle sich um ein kantonales bzw. von einer kantonalen Stelle unterstütztes Produkt.» Bei der Redaktion der Zeitschrift herrscht Freude: «Naja, wir verstehen ja, dass der Kanton sich vor einer Machtübernahme unsererseits ängstigt», liess der Chefredaktor und Herausgeber, Reda El Arbi, am Dienstag verlauten.
Und die Staatskanzlei weiter versöhnlich: «Wir ersuchen Sie, auf die Verwendung des kantonalen Logos zu verzichten. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Gespannt sind wir aber auf den Inhalt Ihres Magazins und haben ein Abonnement bestellt, um jederzeit auf dem Laufenden zu bleiben.»
Die Magazinleute sagten sich: «Ok, wenn die so kommen, müssen wir natürlich nachgeben. Wir machten uns weltweit auf die Suche nach einem gleichwertigen Ersatz, konnten aber nirgends einen finden. Wie immer, wenn man etwas richtig Gutes will, muss man es selbst machen. Ian David Marsden vom `Hauptstadt`-Art-Departement entwickelte also dieses Wappen für uns.» Dieses sei nun auch besser als das Kantonswappen, so weit der Kommentar von Reda El Arbi.
Dienstag
31.08.2010




