Das Deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Verbot des Rechtsaussen-Magazins «Compact» ist vom Tisch. Die AfD-nahe Publikation darf weiterhin erscheinen.
Im Juni 2024 hatte die damalige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin verboten, weil es ein wichtiges «Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» sei und sich gegen die «verfassungsmässige Ordnung» richte.
Dem Publikationsverbot vorausgegangen war eine polizeiliche Razzia gegen die Compact-Magazin GmbH in vier Bundesländern. Dem Verlag waren daraufhin alle Aktivitäten verboten worden.
Dieses Verbot sei «rechtswidrig», hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und das Verbot aufgehoben.
Neben dem «Compact-Magazin für Souveränität» betreibt der Verlag eine eigene Website mit einem Onlineshop und veröffentlicht über einen YouTube-Kanal in verschiedenen Rubriken fernsehähnliche Beiträge, unter anderem eine Nachrichtensendung.
Auch Veranstaltungen und Kampagnen organisiert die Compact-Magazin GmbH mit Chefredaktor Jürgen Elsässer. Im Wahljahr 2024 tourte sie mit einer Bühne unter dem Slogan «Die blaue Welle rollt» durch Deutschland.
Die Orgranisation erfülle «nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmässige Ordnung», schreibt das Gericht in einer am Dienstag publizierten Mitteilung.
Das deutsche Grundgesetz garantiere «im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit», schreibt das Gericht am Dienstag weiter.
Das Grundgesetz vertraue mit der Vereinigungsfreiheit «grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs». Deshalb ist laut Gericht ein Vereinsverbot nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten als «prägend» erweisen.
Soweit sei es aber noch nicht, wie die Justizbehörde bei der Sichtung der Compact-Medien feststellte: Eine Vielzahl der migrationsfeindlichen Äusserungen, die Nancy Faeser als Verbotsgrund angeführt hatte, lasse sich auch als «überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten», schreibt das Gericht weiter.
Zudem publizierten die Compact-Medien auch zu vielen anderen Themen wie Corona-Massnahmen und zum Ukrainekrieg. Wenn darin «polemisch zugespitzte Machtkritik», «Verschwörungstheorien» und «geschichtsrevisionistische Betrachtungen» verbreitetet würden, sei dies vom Schutz der Meinungsfreiheit im Grundgesetz gedeckt.