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Donnerstag
13.08.2020

Medien / Publizistik

Bundesrat spricht von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt» für Bereiche wie Sport, Kultur oder Religion...

Bundesrat spricht von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt» für Bereiche wie Sport, Kultur oder Religion...

Der Bundesrat erlaubt ab 1. Oktober wieder Veranstaltungen mit über 1'000 Personen. Strenge Schutzmassnahmen und die Bewilligung der jeweiligen Anlässe durch die Kantone sind Voraussetzung, um einen grösseren Event durchführen zu können.

«Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen», teilte der Bundesrat am Mittwochnachmittag nach seiner Sitzung mit.

Das Gremium spricht von einem «vorsichtigen Öffnungsschritt». Es trage damit den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstalter Rechnung.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) werde beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten.

Wegen der Corona-Pandemie sind Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen seit dem 28. Februar 2020 verboten. «Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert», schreibt der Bundesrat über den zeitlichen Horizont. Damit erhielten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und, wenn nötig, die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.