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Donnerstag
18.05.2017

Medien / Publizistik

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Zwischen fairem Prozess und medialer Vorverurteilung: Auch Parteien eines Zivil- oder Strafrechtsprozesses versuchen immer wieder, ihren Standpunkt mit geschickter PR-Arbeit an die Öffentlichkeit zu tragen. Nur gute Medienarbeit kann dabei einer einseitigen Beeinflussung entgegenwirken.

Der gerichtliche Prozess als rationales Gespräch ist gegenüber der Anwendung von Gewalt oder Selbstjustiz die vernünftigere Lösung, so fasste es Oberrichter Alexander Brunner am Dienstagnachmittag an der Medienrechtstagung zusammen.

«Aber: Durch den gerichtlichen Entscheid sind die Parteien in ihrer eigenen Entscheidhoheit beschnitten», stellte Brunner fest. Daher würden die Beteiligten immer wieder versuchen, die Öffentlichkeit mit ins Boot zu holen und damit nicht zuletzt versuchen, das Gericht in seinem Entscheid zu beeinflussen.

«Die Justiz muss Gegensteuer geben, indem sie selbstbewusst ist. Wer Angst hat, als Richter nicht wiedergewählt zu werden, hätte gar nie gewählt werden sollen», argumentierte Brunner und plädierte dabei für eine proaktive Öffentlichkeitsarbeit der Zivilgerichte.

Der Zürcher Strafverteidiger Valentin Landmann stellte den Schweizer Gerichten für ihre Öffentlichkeitsarbeit generell ein gutes Zeugnis aus und erwähnte aus seiner beruflichen Erfahrung einige Fälle, die an die Öffentlichkeit geraten sind, ohne dass es eine der Parteien wirklich geplant habe: «Im Gegensatz zum Zivilrecht liegt es im Strafrecht oft nicht in den Händen der Parteien, ob ein Fall explodiert», so Landmann.

Die Rolle der Medien und der Öffentlichkeit in einem Strafprozess bezeichnete er dabei als «Gericht neben dem Gericht» und betonte die Wichtigkeit, gegenüber der Öffentlichkeit möglichst offen und ehrlich zu sein. «Wenn man mit Informationen an die Öffentlichkeit geht, muss es wirklich grundsätzlich stimmen», befand Landmann.

Nicht zuletzt riet er zu Ehrlichkeit im Umgang mit Medien: «Wenn versucht wird, den Medien den eigenen Standpunkt aufzubinden, merken sie das sofort. Daher empfiehlt es sich, möglichst offen zu sein, damit sich der Journalist selber ein Bild von einem Fall machen kann», mahnte Landmann.