Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat beschlossen, die analoge Verbreitungspflicht schrittweise aufzuheben. Der Bundesrat hatte dem Uvek im August die Kompetenz übertragen, die Pflicht zur analogen Verbreitung von Must-Carry-TV-Programmen aufzuheben, sobald diese von einer überwiegenden Mehrheit digital empfangen werden. «Da heute in rund 85 Prozent aller Haushalte die TV-Programme digital empfangen werden, hat das Uvek die entsprechende Anpassung der Verordnung über Radio und Fernsehen vorgenommen», teilte das Bundesamt mit.
In einem ersten Schritt, der im Juni 2013 gemacht wird, entfällt die Aufschaltverpflichtung für die ausländischen Programme (ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno, Arte, 3 Sat, TV5, Euronews). Ab 1. Januar 2015 ist dann auch die analoge Verbreitung der inländischen Must-Carry-TV-Programme (SRG-Programme, regionale, konzessionierte Programme) hinfällig.
Kabelnetzbetreiber, die der Kundschaft einen kostenlosen Digital/Analog-Wandler für den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots anbieten, sind schon vorher von allen analogen Must-Carry-Pflichten entbunden und frei in der Zusammensetzung des analogen Fernsehangebots. Einzig das Jugendprogramm Joiz müsse wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts bis 21. März 2015 weiterhin analog verbreitet werden, so das Uvek.
Die angepasste Verordnung des Eidgenössischen Departements tritt am 1. Juni 2013 in Kraft, die Bestimmungen zum digitalen Angebot der Kabelnetzbetreiber bleiben hingegen unverändert. Die Must-Carry-Programme müssen digital weiterhin verbreitet werden.
Grund für die Aufhebung sind unter anderem Kapazitätsprobleme der Kabelnetzbetreiber. «Mit dem Ausbau digitaler Angebote stossen sie zunehmend an Kapazitätsgrenzen», heisst es. «Denn für die Verbreitung eines analogen TV-Programms wird gleichviel Bandbreite benötigt wie für die Verbreitung von zehn digitalen TV-Programmen in Standard- bzw. vier Programmen in HD-Auflösung.»