Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ist in einem Aufsichtsentscheid zum Schluss gekommen, dass das neue Messsystem die gesetzlichen Grundanforderungen erfülle. «Das Uvek kommt nach der Prüfung der ihm vorliegenden Informationen zum Schluss, dass Mediapulse bei der Einführung des neuen Messsystems die Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes eingehalten hat und dass die Datenerhebung den gesetzlichen Grundanforderungen der Wissenschaftlichkeit entspricht», teilte das Bundesamt mit.
Das Uvek hatte als Aufsichtsbehörde die Tätigkeit von Mediapulse einer näheren Prüfung unterzogen, weil verschiedene Akteure im Markt, die aufgrund der neuen Daten eine Verschlechterung ihrer Marktstellung befürchteten, sich einer Publikation der entsprechenden Daten widersetzt hatten.
Geprüft wurde, ob die Datenerhebung des auf den 1. Januar 2013 neu eingeführten Messsystems der Firma Kantar Media die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei wurden unter anderem die Standards an Wissenschaftlichkeit und Sorgfalt unter die Lupe genommen, und untersucht, ob die Medienwissenschaftliche Kommission und die User Commission ihre Funktionen reglementskonform wahrgenommen haben.
Die Behörde attestierte dem neuen Messsystem, dass es besser als das alte in der Lage sei, moderne Fernsehnutzung sachgerecht abzubilden. Auch an den Abläufen zur Qualitätssicherung mit Blick auf den Einbezug der Medienwissenschaftlichen Kommission und der User Commission hatte das Uvek nichts auszusetzen.
Allerdings hat die Behörde Mediapulse in der Verfügung verpflichtet, «mit der Branche (Fernsehstationen, Vermarkter und Werbewirtschaft) einen Massnahmenplan zur punktuellen Optimierung des eingeführten Systems auszuarbeiten und umzusetzen». Der Massnahmenplan enthält neben Optimierungsvorschlägen für das Messsystem auch einen Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen. «Es geht hier nicht um fundamentale Änderungen des Systems, sondern um Feinjustierungen», teilte das Uvek mit. «Solche Optimierungen entsprechen einem normalen Anpassungsprozess bei der Einführung neuer Systeme. Sie stellen die Tauglichkeit des Kantar-Systems, valide Nutzungsdaten für den Schweizer Fernsehmarkt zu produzieren, nach Ansicht des Uvek nicht grundsätzlich in Frage.»
Der Massnahmenplan wird vom Verwaltungsrat von Mediapulse verabschiedet; das Unternehmen muss dem Uvek aber jeden Monat schriftlich über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten. «Die privaten Fernsehanbieter haben mit viel Druck erreicht, dass Mediapulse einen 50 Forderungen umfassenden Katalog umsetzen wird, der das nach wie vor stark fehlerhafte System korrigieren soll», sagte 3-Plus-Chef Dominik Kaiser am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. «Es ist bedauerlich, dass Mediapulse diese Punkte erst aufgenommen hat, nachdem die privaten Fernsehanbieter während Monaten darauf insistiert haben.» Deshalb sei zu begrüssen, dass das Uvek Mediapulse nun endlich zu Massnahmen verpflichte.
Doch Kritik gibt es bereits wieder bei der Umsetzung des Massnahmenplans: «Leider ist Mediapulse - entgegen anders lautenden Versprechungen - auch hier bereits wieder im Verzug und hat zudem noch keinerlei verbindliche Zusagen zu konkreten Korrekturen gemacht», sagte Kaiser.
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