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Montag
02.06.2003

Unbeachtet von der kritischen Medien-Öffentlichkeit hat die US-Regierung neue Einschränkungen für Journalisten erlassen, die in die USA reisen wollen. Seit dem 24. März ist die Erteilung des erforderlichen Visums von einem persönlichen Bittgang abhängig. Ausserdem wird nach sensitiven persönlichen Daten gefragt. Siehe Details unter: http://www.usembassy.ch/consular/visa/applicationinstructions.htm

Der Verband Schweizer Presse hat dieses Problem zusammen mit dem SVJ, SSM und der Comedia sowie den Verlegerverbänden der Westschweiz und dem Tessin aufgegriffen. Gemeinsam haben sie bei der US-Botschaft in Bern interveniert und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey um Unterstützung gebeten, wie sie am Montag in einer Pressemitteilung bekannt gaben.

In einem Schreiben an einen Chefredaktor, das dem Verband Schweizer Presse vorliegt, schrieb Bruce Armstrong, Pressesprecher der US-Botschaft in Bern, wörtlich: «Sicherlich wissen Sie, dass Journalisten, die in den Vereinigten Staaten arbeiten wollen, ein Visum brauchen. Kürzlich hat das Ausstellungsverfahren von Visa geändert. Ab dem 24. März können Visa - auch Journalisten-Visa - nur noch mit einem persönlichen Termin beantragt werden. Die Antragsteller müssen deshalb vor einer USA-Reise einen Interviewtermin vereinbaren, und leider ist es nicht voraussehbar, wie viele Termine schon belegt sind. Deshalb kann es sein, dass ein Jornalist, der kurzfristig geschäftlich in die USA reisen will, nicht rechtzeitig einen Termin bekommen kann.»

Das Journalisten-Visum kann mit einer Gültigkeit bis zu fünf Jahren ausgestellt werden. Armstrong rät Journalisten, die eventuell kurzfristig in die USA reisen müssen, sich jetzt die Zeit zu nehmen, ein Journalisten-Visum zu beantragen. Eine Begründung für diese Verschärfung wird in dem Schreiben nicht angegeben, wie es in der Pressemitteilung weiter hiess, aber die härtere Gangart im Zusammenhang mit der amerikanischen Terrorismusbekämpfung sei offenkundig.

Dass die Amerikaner die Verschärfung der Einreisebestimmungen für ausländische Journalisten ernst nehmen, gehe schon aus der Liste der Unterlagen hervor, die zusammen mit dem Visums-Antrag verlangt werden: gültiger Pass (Original), zwei aktuelle Passfotos, Aufenthaltsbewilligung oder Grenzgängerkarte für Nicht-Schweizer-Bürger, diverse Formulare, Bestätigungsbrief des Arbeitgebers, Kopie des Presseausweises - und 150 Franken Bearbeitungsgebühr, die in keinem Fall zurückerstattet werden. Erforderlich ist auch das so genannte Formular DS-157; dieses enthält 41 Fragen. Männliche Bewerber zwischen 16 und 45 Jahren haben ausserdem das Formular DS-157 auszufüllen, mit dem Informationen verlangt werden, die nach Schweizer Datenschutzrecht zum Teil als sensitiv zu betrachten sind. So sind alle Länder anzugeben, die man in den letzten zehn Jahren besucht hat, ferner «alle beruflichen, sozialen und Wohltätigkeitsorganisationen, in denen Sie Mitglied sind/waren oder die Sie finanziell unterstützen/unterstützten oder mit denen Sie gearbeitet haben». Schweizer Wehrmännern wird zugemutet, klassifizierte Informationen bekannt zu geben, z.B. Einzelheiten über ihre militärische Tätigkeit einschliesslich Sonderausbildungen, Waffen- und Sprengstoffkenntnisse usw. Gefragt wird ausserdem detailliert nach der Ausbildung.