Ein Schweizer Polizist warf dem «Blick» vor, unfair über die US-Polizei geschrieben zu haben. Und bekam vom Presserat teilweise recht.
«Tiger überlebt die Polizei von L.A.» titelte der «Blick» im Februar eine «Dinos Check»-Kolumne über den US-Golfprofi. «Tiger Woods kommt nach dem Autounfall im L.A.-County mit dem Leben davon. Er wurde von den Polizeibeamten erkannt.»
Laut dem «Blick»-Sportkolumnisten, Eishockeyreporter und Ex-Nati-Spieler Dino Kessler hatte Tiger Woods Glück gehabt, dass er nach einem schweren Autounfall als Farbiger nicht von der Polizei erschossen worden sei. Ab einer bestimmten Prominenz hätten US-Sportler «keine Hautfarbe mehr». Ganz im Gegensatz zum Fall von George Floyd in Minneapolis.
Ein Polizist störte sich an dem Text und seiner Aufmachung. Der «Blick» unterstelle der Polizei, sie hätte Woods beim Herauskriechen aus dem Auto unverzüglich erschossen. Den Polizisten werde unterstellt, sie seien «generell rassistisch und gewalttätig».
Dass die Boulevardzeitung den abgebildeten Polizisten Alex Villanueva als «Obersheriff» betitelte, gebe der Story unnötig einen «Wildwest-Charakter». Er sei schlicht «Sheriff».
Der Presserat gab dem Polizisten in zwei Punkten recht. Während Kesslers Kolumne in der Print-Ausgabe schon nur optisch als Meinungsbeitrag zu erkennen sei, fehle jede Markierung in der Online-Version.
«Ungeübte ‚Blick‘-Leser steigen in diesen Bericht ein wie in jeden anderen, ohne einen Kommentar oder gar Satire zu erwarten», schreibt das Gremium.
Verschlimmert werde die Sache noch durch die Spitzmarke «Dinos Check». Diese lasse allenfalls einen Fakten-Check erwarten. Aber eben nicht die persönliche Meinung eines ehemals «Checks» austeilenden Eishockeyaners.
Ringiers Rechtsabteilung versuchte sich aus der Affäre zu ziehen mit der Behauptung, dass schon nur der Titel «Tiger überlebt die Polizei von L.A.» deutlich mache, dass es sich nicht um die neutrale Darstellung eines Sachverhalts handeln könne. Wer den Text nicht als Satire erkenne, sei «selber schuld».
Dafür hatte der Presserat mit Blick auf die Online-Version kein Verständnis. Ja, mehr noch: Weil die Online-Kolumne für «Ungeübte» nicht als solche markiert sei, sei auch die Ironie in der Bildlegende zu wenig erkennbar.
Mit der Titulierung des abgelichteten Polizisten als «Obersheriff» verstiess blick.ch daher ebenfalls gegen das Gebot, Fakten und Kommentar feinsäuberlich zu trennen.