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Mittwoch
11.07.2012

Dicke Post für die AZ Medien und ihre Sonntagszeitung: Eine US-Anwaltskanzlei droht dem Medienunternehmen wegen eines Artikels in «Der Sonntag» mit einer Klage in den Vereinigten Staaten. Streitsache ist eine Geschichte von Christian Mensch über ein Modemagazin namens «Runway», die in der Ausgabe vom 17. Juni erschienen ist.

Unter dem Titel «Der Teufel trägt `Runway`» schrieb Mensch über die geplante Lancierung des amerikanischen Modemagazins «Runway» - der Titel des fiktiven Magazins aus dem Film «Der Teufel trägt Prada» - in Europa unter der Federführung von Batista de Oliveira und Wirtschaftsanwalt Martin Wagner. Der Untertitel des Artikels: «Eine Schweizer Posse um eine amerikanische Zeitschrift, die es eigentlich gar nicht gibt.» Zitiert wurden darin «Investoren», die behaupten, «Runway» sei keine geschützte Marke und die Lizenzen entsprechend «wertlos». Nun fordern die US-Rechteinhaber, die dem «Sonntag» mangelnde Recherche vorwerfen, eine sofortige Korrektur dieser Behauptung und eine Entschuldigung.

«Was der Lizenzvertrag taugt, den Wagner für die Investoren aushandelte, ist umstritten. Wertlos sagen diese. Denn `Runway` sei keine geschützte Marke und schon gar nicht von den US-Amerikanern, die als Lizenzgeber auftreten», hiess es im Artikel der AZ-Sonntagszeitung. Und weiter: «Wer die Spur in die Staaten verfolgt, stösst tatsächlich auf ein Wirrwarr verschiedener `Runway`-Projekte mit undurchsichtigem Personal und wilden Anschuldigungen. Der Vertragspartner wäre ein Vincent Mazzotta, der als CEO der Runway Magazin Group (RMG) auftritt, die offiziell jedoch Runway Beauty Inc. heisst.»

Diese Behautungen seien nachweislich falsch und verleumderisch, heisst es in der Klageandrohung, die Anwalt Michael N. Cohen Anfang Monat an AZ-Verleger Peter Wanner, Chefredaktor Patrik Müller und Autor Christian Mensch verschickte. Angefügt sind dem Schreiben, das dem Klein Report vorliegt, Kopien der Markeneintragungen für die USA und Europa, die belegen sollen, dass das «Runway Magazine» und die Herausgeberin Runway Beauty Inc. tatsächlich existieren. Eine simple Nachfrage beim US-Patent- und Markenamt, so der Anwalt, hätte dies gezeigt. Auch erscheine das Magazin seit 2007 in den USA sowie in verschiedenen europäischen Ländern, heisst es weiter.

Die Kanzlei fordert in ihrem Schreiben die Veröffentlichung eines Widerrufs und eine Entschuldigung in der nächsten Ausgabe von «Der Sonntag», die Entfernung der Inhalte aus dem Internet, die Unterlassung der Behauptungen sowie Kompensation für die finanziellen Aufwendungen ihres Klienten, der Runway Beauty Inc.

Würden die AZ Medien und «Der Sonntag» den Forderungen bis zum 16. Juli nicht nachkommen, so der Anwalt, werde er seinem Klienten empfehlen, in den USA oder anderswo Klage einzureichen. Die Publikation des Artikels hätte diesem, dessen Reputation und Geschäft ernsthaften Schaden zugefügt.