Der Schriftsatz ist 26 Seiten lang. Verfasst haben ihn zwei kalifornische Staatsanwälte. Der Inhalt: Die Vorwürfe von Polanskis Anwälten, der Missbrauchsprozess gegen den Regisseur hätte Verfahrensfehler, sei nichtig. Im Klartext: Die amerikanische Staatsanwaltschaft beharrt auf die Auslieferung von Roman Polanski.
Der Prozess gegen den Starregisseur begann vor mehr als 30 Jahren. Polanski gestand damals den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens und sass 42 Tage in Haft. 1978 entzog er sich aber dem weiteren Verfahren durch Flucht ins Ausland. Im September 2009 wurde er aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz festgenommen. Seitdem steht er unter Hausarrest.
Polanskis Anwälte versuchen eine Auslieferung des 76-Jährigen in die USA zu verhindern und machten zuletzt geltend, es gebe Hinweise auf ein Fehlverhalten des in den 70er-Jahren mit dem Fall befassten Richters. Die Staatsanwaltschaft findet aber keine Verfahrensfehler.
Mittwoch
31.03.2010



