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Donnerstag
24.09.2015

Marketing / PR

Unglaublich, aber wahr: Die kommerzielle Nutzung für das Geburtstagslied «Happy Birthday to You» musste bis vor Kurzem entschädigt werden. Das US-Bundesgericht in Los Angeles hat dieser absurd-amüsanten Praxis am Dienstag ein Ende bereitet.

Im Jahr 1988 hat sich die Warner Music Group das Urheberrecht am Lied gesichert und danach etwa zwei Millionen Dollar pro Jahr damit verdient. «Das Urheberrecht an `Happy Birthday` ist ungültig», befinden nun die US-Richter.

Bereits 1935 hat sich die Firma Clayton F. Summy ein Urheberrecht am wohl meistgesungenen Lied der Welt gesichert. Allerdings beschränkte sich dieses nach Ansicht von Richter George King auf die Melodie, nicht auf den Text. Diese ist sinnigerweise aber schon seit Jahren Allgemeingut.

Komponiert wurde das Lied 1893 von Musikerin Mildred Hill und ihrer Schwester und Kindergärtnerin Patty aus Kentucky. Der ursprüngliche Text lautete «Good Morning to All» und wurde wohl für Kindergärtner geschrieben. Der sehr naheliegende Geburtstagstext entstand erst später.