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Mittwoch
17.04.2002

Die Inhaftierung der US-Schriftstellerin Vanessa Leggett verstösst nicht gegen die amerikanische Verfassung. Leggett hatte die Offenlegung von Buch-Recherchen verweigert. Ohne Kommentar und Begründung bestätigte der Oberste Gerichtshof der USA am Montag ein entsprechendes Urteil eines Bundesberufungsgericht. Die Schriftstellerin war im vergangenen Jahr wegen Missachtung des Gerichts zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie war einer gerichtlichen Vorladung nicht gefolgt und hatte sich geweigert, in einem Mordprozess dem Gericht ihre Quellen für ein geplantes Buch über den Fall zu nennen. Daraufhin wurde Leggett für 168 Tage in inhaftiert. Am 4. Januar war sie aus der Haft entlassen worden. Leggett berief sich wegen ihrer Weigerung, ihre Notizen und Tonbandkassetten freizugeben, auf den ersten Verfassungszusatz, wonach Journalisten das Recht eingeräumt wird, ihre Quellen und Rechercheergebnisse unter bestimmten Umständen den Gerichten und Behörden nicht zur Verfügung stellen zu müssen. Der Oberste Gerichtshof begründete die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde von Leggett nicht. Mitarbeiter des US-Justizministeriums gaben dennoch eine Erklärung: ihrer Ansicht nach ist Leggett keine Journalistin und kann sich deshalb nicht auf den ersten Verfassungszusatz berufen.