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Freitag
17.05.2002

Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat entschieden: Plakate, auf denen namentlich genannte Abtreibungsärzte als «Babyschlächter» bezeichnet werden, sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Plakate könnten als Drohungen begriffen werden und seien daher nicht von dem Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt. In dem Gerichtsverfahren ging es unter anderem um Ärzte, die zum Ziel von Mordanschlägen wurden, nachdem sie auf Listen gestanden hatten. Sie wurden daraufhin unter Polizeischutz gestellt. Drei der Ärzte wurden ermordet. Die Klage richtete sich gegen die Anti-Abtreibungsbewegung ACLA. Die Organisation «Planned Parenthood», welche die Kläger anführt, sieht die ACLA-Plakate als Teil einer Kampagne der Gewalt. Zudem wies «Planned Parenthood» auf fünf Bombenanschläge und 30 Fälle hin, in denen Abtreibungskliniken zum Ziel militanter Brandstifter wurden. In erster Instanz war die ACLA zu einem Schadensersatz von 109 Millionen Dollar verurteilt worden. Das Berufungsgericht wies das erstinstanzliche Gericht nun an, die Höhe des Schadensersatzes zu überprüfen. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus.