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Sonntag
23.11.2003

Ein Urteil kommt zu spät, jedenfalls für «20 Minuten»: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Vertrieb von kostenlosen Tageszeitungen nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstösst. Damit wies das Gericht am Freitag die Klage des Kölner Verlags DuMont Schauberg gegen die inzwischen eingestellte kostenlose Zeitung «20 Minuten Köln» der Schibsted Gruppe ab. Niemand habe im Geschäftsleben Anspruch auf einen unveränderten Erhalt seines Kundenkreises, schreibt das Gericht. Nachteile und Gefährdungen seiner Position durch neuartige Angebote müssten Mitbewerber auch bei negativen Folgen für das eigene Produkt hinnehmen. «Auch Zeitungen, die sich allein aus Werbeeinnahmen finanzieren, stehen unter dem Schutz der Pressefreiheit. Die Gefahr von Einflussnahmen der inserierenden Wirtschaft ist nicht von der Hand zu weisen, doch besteht dies auch bei mischfinanzierten Zeitungen.» Und: «Wettbewerbsgefährdend sind Gratiszeitungen erst dann, wenn sie die angestammten Zeitungen in ihrem Bestand gefährden.»

Regionale Tageszeitungen seien in ihren Kernverbreitungsgebieten kaum dem Wettbewerb anderer Anbieter ausgesetzt. Neuen Konkurrenten bliebe daher kaum eine andere Möglichkeit, als eine rein mit Anzeigen finanzierte Zeitung auf den Markt zu bringen. Das Wettbewerbsrecht dürfe eine solche Konkurrenz nicht im Keim ersticken.