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Mittwoch
10.12.2003

Das Bezirksgericht Zürich hat den Rekurs von Comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung in Sachen Strafanzeige gegen Urs P. Gasche abgelehnt. Im Streit ging es um einen umstrittenen Artikel über Comparis.ch, der im März 2001 im «K-Tipp» veröffentlicht worden war. Das Gericht anerkannte, «dass gewisse Formulierungen im bestrittenen Artikel ungenau sind und entlastet deshalb Comparis.ch von der Kostenauflage», teilte die Internetfirma am Mittwoch mit. «Comparis.ch akzeptiert das Urteil und betrachtet den Fall damit als erledigt.»

Rückblende: In dem Bericht schrieb Urs P. Gasche, dass beim Comparis-Vergleich sehr lückenhafte Daten erfahre, wer sich bei den Krankenkassen für ein günstiges Hausarzt- oder HMO-Modell interessiere. «Comparis hat nur Kassen in ihren Vergleich aufgenommen, die ihr eine
Aufwandentschädigung zahlten.» Die Bezirksanwaltschaft Zürich hatte das von Comparis.ch gegen Gasche angestrengte Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb im Dezember 2002 eingestellt. Gasche habe keine «unrichtige oder irreführende Behauptungen» gemacht, hiess es damals in der Einstellungsverfügung.