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Sonntag
19.01.2003

Urs P. Gasche, Herausgeber des Konsumentenmagazins «K-Tipp», hat keine «unrichtige oder irreführende Behauptungen» über den Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch gemacht. Das geht aus der am Samstag veröffentlichten Einstellungsverfügung der Zürcher Bezirksanwaltschaft hervor. Eingereicht wurde die Klage von Comparis wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Firma wird vorgeworfen, die Klage «mindestens leichtfertig» eingereicht zu haben.

Der Rechtsstreit geht auf einen im März 2001 im «K-Tipp» veröffentlichten Artikel zurück. Gasche schrieb unter anderem, dass, wer sich bei den Krankenkassen für ein günstiges Hausarzt- oder HMO-Modell interessiere, beim Comparis-Vergleich sehr lückenhafte Daten erfahre. «Comparis hat nur Kassen in ihren Vergleich aufgenommen, die ihr eine Aufwandentschädigung zahlten». Comparis.ch bietet im Internet unter anderem einen Online-Prämienvergleich von Schweizer Krankenkassen an.