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Freitag
27.07.2007

Sie tragen bestickte Trachten, jodeln vor Enzian und Alpenfirn und zeigen sich am liebsten mit Kühen und Geissen. Doch auch in der möchtegernheilen Welt der Volksmusik gibt es manchmal Krach. Ohne Rücksicht auf die Urheberrechte habe der Luzerner Hanspeter Schärli «unzählige Notenhefte mit Werken verschiedenster Komponisten» publiziert, schreibt der Dübendorfer Rechtsanwalt Rolf Zwahlen in einem Beitrag auf http://www.volksmusiknet.ch (-> Nachrichten -> Musikverlage setzen sich zur Wehr). Und gegenüber dem Klein Report doppelte er am Freitag nach, er habe diesen Schärli im «Verdacht, dass er nirgends die Lizenzen für seine Notenhefte geholt» habe. Darum erstatte er jetzt im Auftrag von verschiedenen Musikverlagen eine Strafanzeige.

Doch der Rentner und Hobbymusiker Hanspeter Schärli ist um eine Antwort nicht verlegen: Erstens arrangiere er die beliebten Volksmusikstücke derart, dass man sie auf dem Schwyzerörgeli spielen könne, und zweitens habe er sich mit den Musikern (allerdings nicht schriftlich und nicht mit deren Verlagen) auf genau diese Arbeit geeinigt. «Die sind doch froh über das, was ich da mache, weil ihre Stücke so häufiger gespielt werden und sie mehr Urheberrechtsabgaben erhalten», rechtfertigte er sich gegenüber dem Klein Report. Für die Umschreibung der Musik für das Örgeli habe er eigens ein Computerprogramm entwickelt, und er stecke unzählige Stunden in diese Arbeit.

Der disharmonische Krach um die Schwyzerörgeli-Stücke mutet vor allem angesichts der finanziellen Dimension etwas seltsam an. Er verkaufe ein Heft mit 16 Stücken für bescheidene 28 Franken, erzählte Hanspeter Schärli dem Klein Report. Auf diese Weise erziele er einen Umsatz von 50 bis 200 Franken im Monat. Und als Rechtsanwalt Zwahlen den Rentner vor einigen Jahren gestützt auf ein Gerichtsurteil betreiben wollte, blieb er auf einem Verlustschein sitzen.