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Montag
23.12.2002

Jetzt werden auch die Datenträger «CD-R data» und «bespielbare DVD» vom Urheberrecht erfasst: Ab nächstem Jahr müssen die Importeure und Hersteller dieser Träger der Urheberrechtsgesellschaft Suisa - der «Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke» - Abgaben entrichten. Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten hat die Abgabe auf sechs Rappen pro 525 Megabyte oder eine Stunde Aufnahmedauer bei der «CD-R data» und auf 1.84 Franken für eine «bespielbare DVD» mit 4.7 Gigabyte Speicherkapazität festgelegt, wie die Suisa am Montag in einem Communiqué mitteilte. Seit 1993 sind bereits leere Musik- und Videokassetten, Minidisc, DAT und «CD-R/RW audio» der Abgabepflicht unterstellt.